Barrierefreie Webseite für Steuerberater - Wann ist Barrierefreiheit Pflicht?

Im Juli 2025 ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in Kraft getreten.
In diesem Artikel erfahren Sie:

  • Muss meine Kanzlei-Webseite barrierefrei sein?
  • Was ist barrierefreies Webdesign?
  • Warum lohnt es sich immer eine barrierefreie Webseite zu haben?
Barrierefreie Webseite für Steuerberater

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Das Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt bereits seit Juni 2025

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) – häufig auch als Barrierefreiheitsgesetz bezeichnet – ist am 28. Juni 2025 in Kraft getreten. Es verpflichtet viele digitale Angebote in Deutschland dazu, für alle Menschen uneingeschränkt nutzbar zu sein. Das Gesetz setzt den European Accessibility Act (EAA) in nationales Recht um und orientiert sich an den internationalen WCAG-Richtlinien (meist Zielniveau WCAG 2.1 bzw. 2.2 AA). Diese Richtlinien wurden vom World Wide Web Consortium (W3C) entwickelt und definieren Standards für barrierefreie Websites und digitale Anwendungen.

Für Steuerberater bedeutet das: Digitale Mandantenportale, Websites oder Online-Terminbuchungen müssen – sofern sie sich an Verbraucher richten – barrierefrei gestaltet sein.

Link zum BFSG

Barrierefreiheitsgesetz

Muss meine Kanzlei-Webseite barrierefrei sein?

Barrierefreiheitsgesetz

Ob Ihre Kanzlei-Website barrierefrei sein muss, hängt von der Art Ihres Online-Angebots und Ihrer Zielgruppe ab. Ziel ist es, digitale Angebote so zu gestalten, dass sie auch für Menschen mit Einschränkungen – etwa Seh-, Hör- oder motorischen Beeinträchtigungen – ohne Hürden nutzbar sind.

Grundsätzlich gilt:

  • B2C-Angebote (Business-to-Consumer), also digitale Dienstleistungen, die sich an Verbraucher richten, müssen barrierefrei sein.
  • Reine B2B-Angebote (Business-to-Business), die ausschließlich für andere Unternehmen oder Steuerberater bestimmt sind, sind vom BFSG ausgenommen.
  • Kleinstkanzleien mit weniger als 10 Beschäftigten und einem Jahresumsatz unter 2 Mio. Euro sind grundsätzlich von den gesetzlichen Pflichten befreit – es sei denn, sie verkaufen digitale Produkte oder bieten Online-Dienstleistungen direkt an Verbraucher an.

Beispiele:

  • Eine Kanzlei, die auf ihrer Website lediglich Informationen über das Leistungsangebot, Kontaktmöglichkeiten und ein Impressum bereitstellt, fällt nicht zwingend unter das BFSG.
  • Eine Kanzlei, die Online-Terminbuchungen, digitale Mandantenportale oder steuerliche Selbst-Checks anbietet, richtet sich unmittelbar an Verbraucher – in diesem Fall muss die Website barrierefrei gestaltet werden.
  • Bietet eine Steuerberatungsgesellschaft digitale Tools oder Apps für Privatpersonen an (z. B. zur Belegerfassung oder Einkommensteuer-Vorbereitung), greifen ebenfalls die Anforderungen des BFSG.

Auch wenn keine gesetzliche Verpflichtung besteht, ist Barrierefreiheit aus Sicht der Benutzerfreundlichkeit und Suchmaschinenoptimierung ein klarer Vorteil. Eine barrierearme Website verbessert die Zugänglichkeit, Lesbarkeit und Bedienbarkeit – und sorgt so für eine bessere Nutzererfahrung bei allen Mandanten.

Was ist barrierefreies Webdesign?

Barrierefreies Webdesign bedeutet, dass eine Website so gestaltet ist, dass sie von allen Menschen – unabhängig von körperlichen oder technischen Einschränkungen – problemlos genutzt werden kann. Ziel ist es, digitale Informationen und Funktionen für alle Nutzergruppen zugänglich zu machen.

Grundlage sind die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), die vom World Wide Web Consortium (W3C) entwickelt wurden. Sie definieren internationale Standards für barrierefreie Websites und Apps. Das in Deutschland geltende Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verweist auf diese Richtlinien – meist mit dem Zielniveau WCAG 2.1 oder 2.2 AA.

Link zu den Guidlines

Beispiele für barrierefreies Webdesign:

  • Texte sind klar strukturiert, mit aussagekräftigen Überschriften und ausreichendem Kontrast gestaltet.
  • Bilder und Grafiken verfügen über Alternativtexte (ALT-Texte), die den Inhalt beschreiben.
  • Formulare sind mit Tastatur bedienbar und besitzen verständliche Fehlermeldungen.
  • Videos enthalten Untertitel oder Transkripte.
  • Interaktive Elemente (z. B. Buttons, Menüs) sind per Screenreader erfassbar.

Für Steuerberater bedeutet barrierefreies Webdesign, dass sowohl die Kanzlei-Website als auch mögliche Online-Dienste wie Terminbuchungen, Mandantenportale oder digitale Formulare so entwickelt werden sollten, dass sie ohne Barrieren zugänglich sind. Damit erfüllen Sie nicht nur die Vorgaben des BFSG, sondern verbessern auch die Nutzererfahrung und Reichweite Ihrer Kanzlei.

Barrierefreies Webdesign